Im Trauerfall | Bestattungshaus Rauf
Im Trauerfall
Im Trauerfall unterstützen wir Sie bei allen notwendigen Schritten von der Überführung und Versorgung über die Beratung und Entlastung bei Formalitäten sowie die Gestaltung und Organisation der Feierlichkeiten. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie über die Bestattung hinaus Hilfe bei der Verarbeitung der Trauer benötigen, vermitteln wir Ihnen zudem gerne den Kontakt zu einer professionellen Trauerbegleitung.
Auf dieser Seite finden Sie einige Tipps und eine Auswahl der wichtigen Ämter und Friedhöfe in Goch. Zudem gibt es eine Checkliste der wichtigsten Schritte, die im Todesfall zu erledigen sind.
Was tun im Trauerfall?
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den Notarzt.
Sofort danach sollten Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens Verbindung aufnehmen. Sie können das Bestattungsunternehmen völlig frei wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist. (Bestattungsunternehmen sind nicht ortsgebunden - Polizei, Ärzte, Heim- und Krankenhauspersonal dürfen keinen Einfluss nehmen)
Wenn der Tod in einem Pflegeheim oder Krankenhaus eintritt, leitet die Verwaltung vor Ort das Notwendige in die Wege. Heim oder Klinik sollten daher über eventuelle Vorsorgeregelungen (gewünschtes Bestattungshaus) informiert werden.
Gedenkseiten – Ihr Gedenkportal
Trauer teilen tröstet und hilft! Hier im Gedenkportal stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie Sie einen lieben Verstorbenen ehren und gemeinsam mit anderen die Erinnerungen an ihn lebendig halten können. Der Inhaber der Seite erhält bei jedem neuen Beitrag eine Nachricht und entscheidet, ob dieser dauerhaft sichtbar bleibt. Folgende Funktionen können Sie nutzen:
Zur Person
Schreiben Sie hier biographische Stichpunkte, kleine Anekdoten oder charakteristische Merkmale des Verstorbenen auf und machen Sie so die wichtigsten Facetten seines Lebens sichtbar.
Kerzen
Zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit dem Verstorbenen und zünden Sie eine virtuelle Kerze für ihn an. Dabei hinterlassen Sie ihm mit ein paar Worten des Abschieds oder der Erinnerung einen bleibenden liebevollen Gruß. Diese Funktion können Sie beliebig oft nutzen.
Kondolenzbuch
Richten Sie im Kondolenzbuch jederzeit persönliche Gedanken, Erinnerungen und Wünsche an die Hinterbliebenen.
Album
Erstellen Sie zusammen mit anderen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten ein umfassendes virtuelles Album aus Erinnerungsfotos und teilen Sie dieses mit Ihren Lieben.
Social-Media-Anbindung
Jede Gedenkseite können Sie auf Facebook, Twitter und Google+ Freunden und Bekannten veröffentlichen.
Für eine korrekte Darstellung der Gedenkseiten nutzen Sie bitte die Desktopversion.
Traueranzeigen
Schreiben Sie über Ihre Lieben.
Rechtsgrundlage
Im Wege unserer Angebote auf unserer Internetseite haben wir das Trauerdruckportal Scrivaro der Rapid Data GmbH (Rapid Data) eingepflegt. Über die Seiten haben Sie die Gelegenheit, Trauerdokumente zu den Sterbefällen zu sehen. Direkt personenbezogene Daten von Ihnen werden durch uns nicht an Rapid Data übermittelt. Lediglich Ihre IP-Adresse muss aus technischen Gründen der Bereitstellung des Angebotes an Rapid Data übermittelt werden. Die Einbindung dieses Dienstes und die damit verbundene Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, eine ansprechende Webseite mit für Sie sinnvollen Zusatzangeboten neben der eigentlichen Bestattung anbieten zu können.
Formalitäten
Im Trauerfall gibt es eine Reihe von Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind. Unser Haus verfügt dazu über einen ausgezeichneten Formalitätenservice mit besonderem Erbenschutz. Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden, Vereinen, Organisationen und Unternehmen. Bei Bedarf können Sie online und bequem von zu Hause auch selbständig notwendige Formalitäten vornehmen.
Für die Erledigung der Formalitäten werden folgende Unterlagen benötigt
- Personalausweis und evt. Reisepass des Verstorbenen
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Stammbuch / Heiratsurkunde
- Verheiratete ab 1958 (alte Bundesländer)
- sowie ab 1990 (neue Bundesländer)
- benötigen eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (diese ersetzt die Heiratsurkunde, ggf. das Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde des Ehegatten)
- Seit dem 01.11.2013 wird zusätzlich eine Geburtsurkunde verlangt.
- Geschiedene: Stammbuch / Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Seit dem 01.11.2013 wird zusätzlich eine Geburtsurkunde verlangt.
- Verwitwete: Stammbuch / Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehegatten
- Seit dem 01.11.2013 wird zusätzlich eine Geburtsurkunde verlangt.
- Versicherungskarte der Krankenkasse (Chipkarte)
- Rentenausweis oder Rentennummer/n (auf jedem Rentenbescheid)
- Versicherungspolicen (falls vorhanden)
- Grabunterlagen (falls vorhanden)
Sollten Unterlagen - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so sind wir Ihnen bei der Beschaffung gerne behilflich.
Sie können mit uns über Alles sprechen - in unseren Geschäftsräumen oder auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Sie erreichen uns rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
Preisgestaltung
Der Bestatter Ihres Vertrauens erstellt Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.
Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus zwei Kostenblöcken zusammen:
- eigene Leistungen (Überführungen, Sarg mit Ausstattung bzw. Urne, Einbetten, Einkleiden, Aufbahrung, Kühlung, Dekoration zur Trauerfeier, Erledigung sämtlicher Formalitäten, Trauerdrucksachen usw.)
- Fremdleistungen (Friedhofsgebühren, Krematoriumsgebühren, Blumen, Zeitungsanzeigen, Musiker, Trauerredner, Sterbeurkunden, Arzthonorar für die Ausstellung des Totenscheines usw.)
Der Anteil der Fremdleistungen kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue Informationen einen Festpreis vorab nennen. Nach Ihren Wünschen und Vorstellungen erstellen wir Ihnen gerne ein detailliertes Kostenangebot.